Die Kündigung der Krankenversicherung ist im Normalfall mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende möglich. Bei einigen Krankenkassen kann das auch zum Ende eines Versicherungsjahres sein. Dies kann dann auch innerhalb des Kalenderjahres sein.
Hier ist zusätzlich bei einigen Versicherungen die Mindestversicherungspflicht (2 bis 3 Jahre) zu beachten.
In diesem Fall sollten Sie sich vorher genau das Vertragsende in der Versicherungspolice ansehen.
Falls Sie Ihren Vertrag nicht kündigen, verlängert dieser sich stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Sollte der Versicherer seine Beiträge aufgrund der Beitrags-Anpassungsklausel erhöhen oder aber verringert er seine Leistungen, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erhöhung kündigen. Diese Kündigung erfolgt zum Wirksamwerden der Erhöhung.
Für den Fall, dass unvorhergesehen eine Krankenversicherungspflicht(gesetzlich) besteht, kann der Vertrag innerhalb von 2 Monaten nach Beginn der der Versicherungspflicht rückwirkend gekündigt werden.
Die hier aufgeführten Vertragsbedingungen können sich zwischen den Versicherungsgesellschaften etwas unterscheiden. Sie sollten also unbedingt die AGB`s im Vertrag durchlesen.
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